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Lexikon: 0-9
2. Fluchtweg
Ein zweiter Flucht- und Rettungsweg ist eine gesetzlich vorgeschriebene, von dem Hauptweg unabhängige Fluchtmöglichkeit ins Freie. Er ist nötig, wenn der erste Weg durch Feuer oder Rauch versperrt ist. Bei Wohnungen im Obergeschoss kann dies ein zweites Treppenhaus oder ein ausreichend großes Fenster für die Feuerwehr-Drehleiter sein.